Lost Document - Lostdoc - Antrag bei Linienflüge


Ihr Flugticket ist weg, verloren gegangen per Post oder Sie haben es verlegt? - diese Sorgen gibt es nun nicht mehr!

Früher war es so...

Es ist wohl mit eins der Nerven aufreibensten Situationen kurz vor Abflug sein Ticket nicht in den Händen zu halten. (Also immer Etix ausstellen lassen!) - Egal ob das Ticket nun auf dem Postweg verloren gegangen ist, man es selbst verlegt hat oder es gestohlen wurde.

Reisemittler und Fluggesellschaften können bei verloren gegangenen Tickets, manchmal auch von Betrugsversuchen ausgehen. Der Fluggast möchte mitfliegen, aber sich später sein Ticket erstatten lassen, oder ein Dieb ein “gefundenes Ticket” zur Erstattung einreichen - das war vielleicht vor Jahrzehnten denkbar, ist aber in heutiger Zeit, durch die vollständige digitale Ticketerfassung, nicht mehr möglich.


Verfahrensweisen

Neuausstellung

Ist ein Ticket verloren gegangen, fallen immer Kosten an! (Ausnahme sind manche Business oder First Class Tickets). Zwei unterschiedliche Verfahrensweisen werden von den Fluggesellschaften in diesem Fall festgelegt.

Da die Fluggesellschaft Sie nur mit dem originalen Flugticket zur Beförderung zulässt, ist eine Neuausstellung unumgänglich. Wir würden, nach Absprache mit Ihnen, Ihre Kreditkarte mit dem Flugpreis erneut belasten. Die Dokumente werden wir in unserem Partnerbüro für Sie hinterlegen. Siehe Tickethinterlegung

Sollten sich die Flugscheine doch noch zu einem späteren Zeitpunkt einfinden, können diese als doppelte ausgestellte Dokumente, bei der Fluggesellschaft zur Erstattung eingereicht werden, das Einverständnis der Airline vorausgesetzt. Sie erhalten den Reisepreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr (in der Regel 50.00 Euro pro Ticket und je nach Aufwand) über Ihre Kreditkarte dann wieder gutgeschrieben.

Eine abschliessende Gutschrift erfolgt über ein zentrales Abrechnungsverfahren, das BSP - Verfahren, welches Zahlungen zwischen den Fluggesellschaften und Reisemittlern regelt. Die Zahlung wird nach Erhalt umgehend an Sie weitergeleitet.


Ersatzausstellung durch eine MCO

Eine zweite Verfahrensweise wird von sehr vielen Fluggesellschaften angewendet., wenn Flugscheine als unwiederbringlich oder gestohlen gelten. In diesem Fall bieten die Airlines ein sogenanntes "Lost Document-Verfahren" an.

Das bedeutet, das Flugschein ausstellende Büro, reicht den dafür vorgesehenen Antrag bei der entsprechenden Fluggesellschaft ein. Dafür sendet Ihnen das Flugschein ausstellende Büro oder die Fluggesellschaft eine "Freischreibe- Erklärung", in dem Sie den Verlust mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Sollten Sie für den Flug woanders Flugscheine erworben haben, benötigen wir eine Kopie für den Nachweiss, dass der Flug angetreten wurde.

Die Höhe der Gebühren für dieses Verfahren ist von Airline zu Airline unterschiedlich (ab 100.00 Euro)

Weiterhin ist zu beachten, dass die Bearbeitung beim Lost Document - Verfahren bis zu einem Jahr dauern kann. Je nach Tarifart des gekauften Tickets. Das verloren gegangene Ticket wird dann auf eine sogenannte Blacklist gesetzt damit es nicht unberechtigt eingereicht werden kann.
 

 

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