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Die Vereinigten Arabischen Emirate kurz VAE, liegen auf der Arabischen Halbinsel und grenzen an Katar, Saudi-Arabien und an den Oman. Die VAE wurden am 2. Dezember 1971 gegründet, was das Abkommen mit Großbritannien beendete und die einzelnen Emirate zu einer Föderation zusammenfügte.

Administrativ sind die Vereinigten Arabischen Emirate in die Regionen Abu Dhabi, Dubai, Schardscha, Adschman, Umm al-Qaiwain, Ra's al-Chaima und Fudschaira aufgeteilt. Politisch gehört die Föderation der Arabischen Liga an. Als eines der weltweit größten Erdöl exportierenden Länder sind sie außerdem ständiges Mitglied der OPEC.

Geschichte

1747 ließen sich die Beduinen der Qawasim und Banu Yas an der südlichen Golfküste nieder und begannen mit der Piraterie gegen die Handelsschifffahrt im Persischen Golf. Wegen der Piraterie erhielt das Land früher den Namen Piratenküste. Zentren waren dabei die Häfen Schardscha und Ra's al-Chaima, die auch zwei heutigen Emiraten ihre Namen gegeben haben. Um 1780 war die Macht der Qawasim so stark gewachsen, dass sie große Teile der persischen Südküste beherrschten und mit ihrer Flotte den Handel Omans bedrohten. Zwar kam es zu Gegenangriffen Omans, doch erst als dieses sich mit Britannien verbündete, wurden die Scheichtümer zwischen 1806 und 1820 unterworfen und die Piraterie eingedämmt. Die Scheichtümer kamen damit unter britisches Protektorat. Dadurch konnte Oman seine Gebietsansprüche nicht durchsetzen.

In den folgenden Jahrzehnten entwickelten sich Abu Dhabi (gegründet 1761) und Dubai (gegründet 1833) zu Zentren der Perlenfischerei und zu wichtigen Handelsplätzen. Dieser Wirtschaftszweig brach allerdings um 1930 fast völlig zusammen, als Japan Zuchtperlen auf den Markt brachte. Erst mit den Erdölfunden um 1960 begann wieder eine verstärkte wirtschaftliche Entwicklung.

Bei den Grenzstreitigkeiten Abu Dhabis mit Saudi-Arabien über die Buraimi-Oase (heutiger Name des emiratischen Teils: Al-Ain) und den südlichen Grenzverlauf des Emirates half ab 1955 Großbritannien mit, den Disput beizulegen. Im Jahre 1974 wurde eine Vereinbarung zwischen den beiden Staaten getroffen, der diese Streitigkeiten beilegte. Allerdings wurde diese noch nicht von der VAE-Regierung ratifiziert und die saudische Regierung erkennt diese Vereinbarung nicht an. Es existiert daher größtenteils eine de-facto-Grenze zwischen den Staaten. Der genaue Grenzverlauf spielte bisher aber keine große Rolle, da das Grenzgebiet aus Sandwüste besteht. Allerdings können sich in Zukunft Probleme ergeben, sollten Öl- und Gasvorkommen erschlossen werden.

Am 2. Dezember 1971 entließ Großbritannien die Emirate als Vereinigte Arabische Emirate in die Unabhängigkeit, wobei dem Emirat Abu Dhabi die Führungsrolle zukam. Ursprünglich bestanden die VAE aus den Emiraten Abu Dhabi, Adschman, Fudschaira, Schardscha, Dubai und Umm al-Qaiwain. Erst 1972 trat Ras al-Chaima als siebtes und letztes Emirat dem Bundesstaat bei.

1981 wurde mit Saudi-Arabien, Katar, Bahrain, Kuwait und Oman der Golf-Kooperationsrat gegründet.

Wirtschaft

Das Haupteinkommen des Landes wird durch den Öl- und Gasexport des Emirates Abu Dhabi erbracht. Die anderen Emirate setzen auf Handel und in den letzten Jahren verstärkt auf den Tourismus. Die Stadt Dubai ist in dieser Hinsicht federführend. Die grundwasserreichen Gebiete um Al Ain (Abu Dhabi) und das Gebiet um das Hajar-Gebirge betreiben Landwirtschaft und Viehzucht und stellen den primären Sektor dar. Der industrielle Sektor ist sehr unterentwickelt. Erwähnenswert sind einige große Aluminiumschmelzen in Dubai, aufgrund der niedrigen Energiepreise im Land. Auch der IT-Sektor mit eigenen Stadtteilen für Firmenniederlassungen ist in Dubai am weitesten entwickelt.

Alle Unternehmen (ausgenommen in Freihandelszonen s. u.) müssen mindenstens zu 51% einem Einheimischen gehören. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass nur Emirater in Führungspositionen sitzen. Außerdem leitet die Regierung eine Kampagne, die zum Ziel hat, in allen staatlichen Stellen, wie z.B. bei der Post, Polizei, Verwaltung, in Banken oder beim Militär eine bestimmte Quote von einheimischen Arbeitnehmern sicherzustellen. Diese Kampangne läuft unter dem Namen "Emiratisierung". Die vielen Freihandelszonen können von Ausländern unabhängig von einem einheimischen Bürgen betrieben werden. Diese kommen allerdings nur für Großbetriebe in Frage.

Die Bekämpfung von gefälschten Markenprodukten wird in den einzelnen Emiraten sehr unterschiedlich verfolgt. Sie reicht von regelmäßigen Razzien in den Verkaufsläden und der Verhängung von Haftstrafen gegen die Händler in Dubai bis zum offenen Verkauf in den staatlichen Kaufhäusern Cooperative Society in Abu Dhabi. Hierbei ist besonders Dubai bemüht, internationalen Unternehmen zu zeigen, dass es den Schutz des geistigen Eigentums ernst nimmt.

In den VAE fallen keine Steuern an. Die Kosten der Verwaltungsbehörden werden mit Gebühren finanziert und auf Alkohol muss eine Abgabe in Höhe von 30% gezahlt werden. Es ist geplant, dass 2005 eine Mehrwertsteuer eingeführt wird. Sie gilt vorerst nur für "schädliche" Güter wie Tabak und Alkohol. Weitere Pläne sind, diese in den nächsten Jahren nach internationalem Vorbild auf alle Endverbrauchsgüter auszuweiten. Gesetze über Einkommens- oder Unternehmenssteuer existieren schon seit Jahrzehnten, aber die Höhe der Steuer ist mit 0% festgelegt, was faktisch einer Nichtbesteuerung entspricht. Die Bundesrepublik Deutschland hat 1996 mit den VAE ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Es ist das einzige dieser Art, welches Deutschland mit einer Steueroase besitzt.

Grundstücke können von Ausländern ausschliesslich in Dubai in besonders ausgewiesenen Gebieten erworben werden. Darüber hinaus gestattet Dubai die Pacht von Grundstücken und Eigentumswohnungen nach englischem Muster über 99 Jahre. Durch die Pacht erwirbt der Eigentümer eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Laufzeit. Diese muss allerdings alle 3 Jahre für ca. 1000 Euro verlängert werden. Mit diesem Titel ist allerdings die Arbeitsaufnahme verboten, da dazu ein Arbeitsvisum notwendig ist. Nichtsdestotrotz zieht diese Möglichkeit insbesondere Pakistaner und Inder an, die sich damit einen Zweitwohnsitz erwerben.

Probleme ergeben sich durch den unterentwickelten Rechtsschutz der Arbeitnehmer. Die Gründung von Gewerkschaften ist verboten und Streiks sind strafbar. Bei Arbeitgeberwechsel oder Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss eine Bescheinigung (Non-Objection Certificate) vom Arbeitgeber ausgestellt werden, welcher keine Bedenken sieht, dass sich der Mitarbeiter eine neue Beschäftigungsstelle sucht. Sollte diese nicht ausgestellt werden, wobei der Arbeitgeber seine Entscheidung nicht begründen muss, folgt ein sechsmonatiges Arbeitsverbot und teilweise auch Einreiseverbot in die VAE. Dieses starke Arbeitgeberrecht ermöglicht Erpressungen über Lohnfragen und Urlaubsansprüche am Ende des Arbeitsverhältnisses.

Durch den schwachen Schutz des Arbeitnehmers kommt es regelmäßig im niedrig entlohnten Bausektor bei den geringverdienenden Arbeitern zu Unregelmäßigkeiten bei den Lohnzahlungen. Diesen Arbeitern bleibt allerdings nichts anderes übrig als ohne Lohn weiterzuarbeiten, da diese sonst ohne Arbeit, die im Vergleich zu ihrem Ursprungsland gut bezahlt wird, ihre Familien in ihren Heimatländern nicht mehr versorgen könnten.

Es ist gängige Praxis, das Arbeitgeber die Reisepässe ihrer Arbeiter zur Sicherheit für die Dauer des Arbeitsverhältnisses einbehalten. Dies dient unter Anderem dazu, Diebstähle und Betrug am Firmeneigentum von Mitarbeitern zu verhindern, da diese nicht mehr ohne Weiteres das Land verlassen können. Außerdem erschwert es den Wechsel der Arbeitnehmer zu einer besser bezahlten Stelle. Anfang 2005 wurde diese Praxis öffentlich kontrovers diskutiert. Unter Anderem verlangten auch die Behörden von Angestellten, die dienstlich mit Geld zu tun hatten, die Einbehaltung von Reisepässen. Dies führte schließlich zu einem gesetzlichen Verbot (Reisepässe sind persönliche Reisedokumente), Reisepässe einzubehalten, außer bei der Erledigung von Behördengängen. Bei Missachtung können mehrere Zehntausend Dirham als Geldstrafe gegen den Arbeitgeber festgesetzt werden.

Arbeitnehmern steht ein Beschwerderecht bei Problemen mit dem Arbeitgeber bei den lokalen Arbeitsministerien zu. Doch durch die Bürokratie dauern Entscheidungen teilweise sehr lange.

Rechtliches

In den VAE existieren die Todesstrafe sowie für Moslems Stockschläge (außer Dubai). Als Gesetzesgrundlage gilt die Schari'a (islamisches Recht).

Verboten sind

· Pornographie

· jüdische Propaganda

· Schriften und Medien, die unvereinbar mit den religiösen, kulturellen, politischen und moralischen Werten der VAE sind

· Alkohol (nur in Schardscha)

· Trunkenheit

· Drogen

Bei Tod eines Einheimischen, verursacht oder begünstigt durch eine andere Person, muss als Ausgleich das sog. Blutgeld gezahlt werden, begrenzt durch emiratische Gerichte auf 100.000 AED pro Person. Falls die Summe nicht aufgebracht werden kann, erfolgt Inhaftierung bis zur vollständigen Bezahlung durch Angehörige oder Bekannte.

Bei Unfällen mit Personenschaden eines Emiratis erfolgt in der Regel eine Inhaftierung des Unfallgegners bis zur vollständigen Genesung des Verletzten. Verletzungen, verursacht durch Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Unfällen, werden voll dem Helfer mit den daraus resultierenden Konsequenzen angelastet.

Bei Fahrzeugunfällen muss selbst bei Bagatellschäden die Verkehrspolizei gerufen werden, um einen Unfallbericht aufzunehmen. Die Fahrzeuge dürfen nach der Kollision nicht mehr bewegt werden, was an Hauptstraßen meist lange Staus zur Folge hat. Durch dieses Gesetz soll die Fahrerflucht verhindert werden. Fahrzeugschäden dürfen von Werkstätten ohne Unfallbericht der Polizei nicht repariert werden.

Die Schuldfrage bei Verkehrsunfällen wird durch die Verkehrspolizei an Ort und Stelle geklärt. Aber meist wird wird dem Teilnehmer die Schuld gegeben, dem es leichter fällt, die Schäden zu bezahlen, d. h. eine gültige Versicherung besitzt oder vermögender als der andere aussieht (z. B. westliche Ausländer). Die Entscheidung der Polizisten kann im Nachhinein angezweifelt werden und ein Gericht zur Klärung der Sache angerufen werden. Allerdings ist dies ein äußerst langwieriger und bürokratischer Weg, sodass auch zu Unrecht Beschuldigte sich mit dem Ergebnis abfinden, besonders dann, wenn die Versicherung sowieso den Schaden zahlt.

Einheimischen steht das Recht zu, die Fensterscheiben (einschließlich der Windschutzscheibe) ihrer Autos zum Schutze ihrer Frauen in der Öffentlichkeit komplett zu verdunkeln. Allen anderen (Ausländern, Taxifahrzeuge, etc.) ist dies bei einer hohen Geldstrafe (ca. 2000 Euro) verboten.

Schweinefleisch und daraus hergestellte Produkte können in einigen großen Supermärkten gekauft werden. Die Bereiche, in denen die Waren ausgestellt sind, werden mit deutlichen Warnschildern für Muslime gekennzeichnet. Speisen, die Schweinfleisch enthalten, können nur in Vier- oder Fünf-Sterne-Hotels sowie in einigen Clubs bestellt werden.

Die Ausstellung ungedeckter Schecks hat immer eine Haftstrafe zur Folge, um den Scheckbetrug zu bekämpfen.

Die Gesetze der VAE sehen keine Einbürgerung oder unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis vor. Kinder, die im Land geboren werden, erhalten keine emiratische Staatsbürgerschaft, die einzige Ausnahme davon ist, wenn der Vater (nicht aber die Mutter) Staatsangehöriger der VAE ist.

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt zu einem sechsmonatigen Einreiseverbot einschließlich der Familienangehörige, die unter dem Hauptvisum des Arbeitstätigen. Ausgenommen davon sind nur einige Berufssparten von hochqualifizierten, wie Ärzte, Rechtsanwälte oder spezialisierte Ingenieure.

Das Zusammenleben, aber auch schon das gemeinsame Übernachten in einem Zimmer von unverheirateten Partnern wird strafrechtlich verfolgt, falls es der Polizei oder anderen Behörden gemeldet wird. Für Nicht - Moslems wird keine Ausnahme gemacht.

Prostitution ist in Abu Dhabi und Dubai weit verbreitet. In der Öffentlichkeit ist das ein Tabuthema und die Medien berichten nicht darüber. Um die Prostitution einzudämmen werden regelmäßig Razzien in verdächtigen Nachtclubs durchgeführt. Darüber hinaus unterliegt für den verdächtigen Personenkreis (Frauen zw. 20-40 Jahren aus der Ex-UdSSR, VR China und Schwarzafrika) eine restriktive Quotenregelung für Visa. Diese kann allerdings umgangen werden, wenn die betroffenen Frauen nicht direkt bei der Botschaft ein Visum beantragen, sondern sich über emiratische Hotels Touristen-Visa besorgen.

Emirater erhalten bei einer Hochzeit mit einem einheimischen Partner 70.000 AED (ca. 15.000 Euro) Zuschuss vom Staat, um die Kosten der Heirat zu bezahlen, da viele Einheimische kaum vermögend sind. Weiterhin ist dies ein Mittel, Emirater anzuhalten, bevorzugt Einheimische und keine Ausländer zu heiraten. Allerdings ist die Budgetlage für diese Zuwendung mittlerweile soweit angespannt, dass zur Zeit Wartezeiten von ca. 2 Jahren entstehen. Das Geld wird bar ausgezahlt.

 

 

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