Vogelgrippe in Asien
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) gibt in diesem Zusammenhang Hinweise zu Verhaltensweisen bei Reisen in die betroffenen Länder und weist auf das Verbot der Einfuhr von Geflügelprodukten, Federn, Jagdtrophäen und ähnlichen Produkten aus diesen Ländern in die Europäische Union hin.
In ASIEN ist verbreitet die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Die Geflügelpest ist eine für Geflügel und andere Vögel hochgradig ansteckende Viruserkrankung, die in Tierbeständen schnell epidemische Ausmaße annehmen kann. Einige besonders pathogene Erregerstämme können auch für Menschen gefährlich sein. Damit kann die Krankheit die Gesundheit von Menschen und Tieren ernsthaft gefährden und zu schweren wirtschaftlichen Schäden bei den empfänglichen Tierarten führen.
Bitte beachten Sie:
Der Seuchenerreger wird von infizierten Tieren weitergegeben, kann aber auch durch Produkte wie Eier und Geflügelfleisch oder durch Kleider, Schuhe oder andereGegenstände aus infizierten Gebieten übertragen werden. Bitte vermeiden Sie im Reiseland direkte Tierkontakte und verzichten Sie auf den Besuch von Geflügelmärkten. Geflügelfleisch und Geflügelprodukte sollten Sie nur in gekochtem oder durchgebratenem Zustand verzehren.
Reisende können ohne ihr Wissen und unbeabsichtigt den
Erreger dieser Krankheit einschleppen.
Reisenden ist es deshalb verboten, aus einer Reihe von asiatischen
Ländern Geflügel oder andere Vögel, Geflügelfleisch, Eier und
andere Produkte vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelte
Jagdtrophäen in die Europäische Union einzuführen!

